INTERREG Smart Meter Incl
Unter Koordination der UHA (Université de Haute Alsace, IUT de Mulhouse, laboratoire IRIMAS) ist es das Ziel, die Entwicklung einer einheitlichen Infrastruktur für Smart Meter im Gebiet der Oberrheinkonferenz unter technischen und rechtlichen Aspekten zu untersuchen.
Die Kenntnis des aktuellen Rechtsrahmens für Smart Meter ist der Ausgangspunkt für mögliche gegenseitige Anpassungen und Harmonisierung des Rechts. Der Fokus der Untersuchung im nationalen Recht liegt auf den kommunal- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen, aber auch auf Fragen des Datenschutz-, Beihilfe-, Wettbewerbs- und Energierechts.
Die Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der beteiligten privaten und öffentlichen Akteure sollen dabei untersucht und bewertet werden. Es erfolgt eine Aufstellung der an Smart Meter beteiligten Akteure inklusive ihrer rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Grenzen in Deutschland und Frankreich. Dabei werden sowohl die Zuständigkeiten der Kommunen und Behörden sowie die Reichweite der Dienstleistungen (kommunaler) Unternehmen wie Energieversorger untersucht und verglichen. Daneben werden die (Gegen-)Rechte und Pflichten der (End-)Verbraucher (Gewerbe und Haushalte) beleuchtet.
Bei der Identifizierung des Entwicklungspotenzials wird unterschieden zwischen Konstellationen, die sich aufgrund nationaler Besonderheiten ergeben und daher nicht übertragbar auf das jeweils andere Rechtssystem sind und solchen, die dieser Anforderung entsprechen und auch zur Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Smart Meter geeignet sind.
Mittelgebende Einrichtung: Interreg Oberrhein Sekretariat
Projektdauer: 01.09.2019 – 31.08.2022
Projektleitung: Prof. Dr. Michael Frey
Projektmitarbeitende: Sarah Herrmann
Kontakt
Kehler Institut für Angewandte Forschung (KIAF)