Florian Feigl promoviert in Forschungseinheit „Rechts- und Verwaltungswissenschaften“
Kürzlich hat der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg zur ersten Promotionsprüfung in der Forschungseinheit „Rechts- und Verwaltungswissenschaften“ (FE V) von Doktorand Florian Feigl geladen. Mit der erfolgreich bestandenen Prüfung hat Florian Feigl nun den akademischen Grad eines Doktors der Rechtwissenschaften (Dr. iur.) erworben. „Diese Promotion ist ein Erfolg für den Promotionsverband, für die Hochschule Ludwigsburg und für uns. Es freut mich, dass die Idee einer eigenen Forschungseinheit nun für den gesamten Promotionsverband erfolgreich war“, sagt Prof. Dr. Joachim Beck, Rektor der Hochschule Kehl. Es mache ihn stolz, dass es gerade die Anfangs kontrovers diskutierte juristische Forschungseinheit geschafft hat, den allerersten erfolgreichen Abschluss eines Promotionsverfahrens des im Jahre 2022 gegründeten Promotionsverbandes durchzuführen.
Den Prüfungsvorsitz hatte Prof. Dr. Andreas Pattar von der Hochschule Kehl inne, der zugleich Vorsitzender des Promotionsausschusses der Forschungseinheit V ist. Weitere Mitglieder der Prüfungskommission waren als Erstgutachter Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF)) und als Zweitgutachter der Vorsitzende der Forschungseinheit V, Prof. Dr. Volker M. Haug (ebenfalls HVF), sowie als dritter Gutachter Prof. Dr. Christopher Schmidt von der Hochschule Esslingen.
Als Gäste nahmen an der ersten Promotionsprüfung der Vorsitzende des Promotionsverbandes, Prof. Dr. Andreas Frey, der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr.-Ing. Oliver Lenzen und die Geschäftsführerin des Promotionsverbandes Regina Rapp teil. Die HVF war durch Prorektorin Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher vertreten.
Prüfung des Doktoranden Florian Feigl
Die Prüfung begann mit einem Vortrag des Doktoranden Florian Feigl zu den zentralen Themenbereichen der Dissertation. Dafür erläuterte Florian Feigl in einem ersten Schritt die Funktion des Volkseinwandes, der ein Referendum des Volkes zu einem parlamentsbeschlossenen Gesetz darstellt. Es handelt sich um ein direktdemokratisches Instrument, das erst in jüngerer Zeit Eingang in die verfassungsrechtliche und ‑politische Diskussion (vor allem in Sachsen und Thüringen) gefunden hat. Das Referendum findet auf Antrag des Volkes statt und führt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Volksabstimmung, bei der das Volk der Gesetzesvorlage zustimmen oder sie ablehnen kann. Das vom Parlament beschlossene Gesetz kann bis zur Abstimmung durch das Volk nicht in Kraft treten, weil mit der Erhebung des Referendums eine Suspensivwirkung eintritt. Als Referenz für den Volkseinwand gilt das Nachbarland Schweiz, wo es in der Staatspraxis als suspensives fakultatives Referendum seit langem gebräuchlich ist. Im weiteren Verlauf erläuterte der Doktorand den Kern seiner wissenschaftlichen Arbeit: die landesverfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volkseinwandes, dessen Grenzen und die Herausforderungen einer Umsetzung im Landesverfassungsrecht.
Florian Feigl schloss seinen Vortrag mit den Worten: „Die Debatte um die Optimierung der Demokratie muss offen für demokratische Reformgedanken sein.“ Dem Vortrag folgte eine hochschulöffentliche Diskussion und das nichtöffentliche Prüfungsgespräch mit den Mitgliedern der Prüfungskommission.
Informationen zum Promotionsverband
Der im Jahr 2022 gegründete Promotionsverband besteht aus 24 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) aus Baden-Württemberg, die gemeinsam das Promotionsrecht ausüben: www.promotionsverband-bw.de.