Korruptionsprävention
Es ist die Kernaufgabe des öffentlichen Dienstes, mit vollem, professionellen Einsatz, Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Für diese Leistung werden die Beschäftigten vom Staat bezahlt. Damit sind seitens des Leistungsempfangenden keine Belohnungen, Vorteile oder Geschenke in Bezug auf das Amt zu erbringen oder erlaubt. Vielmehr ist es Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Beamte und Angestellte) ausdrücklich verboten, Zuwendungen in Bezug auf ihr Amt anzunehmen. Diese Integritätskultur schützt die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und ist Pfeiler unseres Rechtsstaats; sie zu pflegen bleibt stete Aufgabe des öffentlichen Dienstes. Wir als Hochschule für öffentliche Verwaltung fühlen uns diesen Werten besonders verpflichtet.
Bei Fragen zum Thema Korruption oder einem Korruptionsverdacht stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, auch direkt an der Hochschule Kehl:
Kontakt zur Verwaltung
personalmanagement(at)hs-kehl.de
Kontakt zum Hochschulbeauftragten
eisenbarth(at)hs-kehl.de
Bei Hinweisen auf eine strafrechtlich relevante Korruption, die aus dem beruflichen Umfeld der Hochschule erlangt sind, können sich Mitarbeiter der Hochschule auch an die im Wissenschaftsministerium eingerichtete Hinweisgeberstelle wenden:
Hinweisgeberstelle
Hinweisgebermeldestelle(at)mwk.bwl.de
Zudem stehen Ihnen bei entsprechendem Korruptionsverdacht folgende Wege offen:
Vertrauensanwalt des Landes BW
vertrauensanwalt(at)bender-harrer.de