Seit 1987 fördert die EU mit dem Programm "Erasmus" die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden. Bisher haben über 1,5 Millionen Studierende mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
Grundsätzliche Voraussetzung für ein ERASMUS-Stipendium an der Hochschule Kehl ist, dass
oder
Zusätzlich können auch Bewerbungen von Studierenden akzeptiert werden,
HINWEIS:
Es kann sein, dass nicht alle Studierenden gefördert werden können, die einen Antrag auf Erasmus-Förderung gestellt haben, da der Hochschule nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung stehen.
Sollte es mehr Bewerber geben als der Hochschule Kehl ERASMUS-Gelder zur Verfügung stehen, ist das nächste Auswahlkriterium
Liste der wichtigsten Sprachzertifikate:
ENGLISCH:
FRANZÖSISCH:
SPANISCH:
Praktika
Einen Antrag auf ERASMUS-Förderung können Sie bis zum 10. Januar (für MA Studierende, die ihr Studium erst am 1. März beginnen, ist die Frist der 31. Mai) stellen. Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen:
Die unten aufgeführten Dokumente sendet Ihnen das International Office im Juli/August zu, sofern Ihr Antrag angenommen wurde (siehe Förderkriterien).
Einen Link zum Online-Sprachtest erhalten Sie nach Abgabe aller Dokumente automatisch per E-Mail.
Mit dem neuen Programm ERASMUS+ erkennt der DAAD auch elektronische/gescannte Unterschriften (sofern im Gastland gesetzlich ebenfalls zulässig) an. Dies erspart Ihnen den Postweg und Sie können das Formular bequem per E-Mail an Ihre Praktikumsstelle weiterleiten, um die Lernvereinbarung abzuschließen.
Die Höhe der monaltlichen Zuschüsse unterscheidet sich nach drei Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.
Ab dem Projektjahr 2019 gelten für die monatlichen Zuschüsse für Auslandspraktika mit Erasmus+ (SMP) europaweit die folgenden Förderhöhen:
Die Förderhöhe der monatlichen Zuschüsse für Auslandspraktika in Marokko und Tunesien (SMP) ab dem Projektjahr 2019 beträgt monatlich 700 Euro. Zusätzlich wird einmalig ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 275 Euro gezahlt.
Die tatsächliche Gesamtfördersumme berechnet sich nach der Anzahl der Aufenthaltstage und wird Ihnen vor Beginn des Auslandspraktikums vom International Office im Rahmen der ERASMUS-Finanzvereinbarung (Grant Agreement) mitgeteilt.
Unabhängig vom Zielland können Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, zusätzliche Fördermittel beantragen.
Unabhängig vom Zielland können Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.
Vor Praktikumsbeginn teilen wir Ihnen mit Zusendung des Grant Agreements die Höhe Ihrer Gesamtfördersumme mit.
80 % dieser Summe erhalten Sie vor Praktikumsbeginn.
Die 2. Rate (20 %) erhalten Sie, nach Ihrem Praktikum und nachdem die oben erwähnten Unterlagen dem International Office vorliegen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihr Praktikum gut angefangen hat und senden Sie uns per E-Mail an international-office[at]hs-kehl.de eine kurze Nachricht/Beurteilung.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung / Grand Agreement verpflichten Sie sich spätestens 30 Tage nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums im Ausland folgende Dokumente beim International Office der Hochschule Kehl einzureichen:
Danach erfolgt wie oben beschrieben die Anweisung der 2. Rate.
Die Unterlagen müssen dem Auslandsamt 1 Monat nach Ende des Praktikums vorliegen. Nach Prüfung und Bestätigung wird die 2. Rate ausbezahlt.
Hier können Sie
Weitere Informationen zum Förderprogramm Erasmus+
Bitte verwenden Sie nur Formular-Vorlagen, die Ihnen vom International Office der Hochschule Kehl zur Verfügung gestellt werden!
ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2014-2020
Hochschule Kehl
Kinzigallee 1
D - 77694 Kehl
Tel: 07851 894-0
Fax: 07851 894-120