Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 19. November im Auftrag der Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission eingesetzt, die den 18. Kinder- und Jugendbericht erarbeiten soll. Ihr Auftrag: Wirksame Wege aufzeigen, wie junge Menschen in Zeiten knapper Ressourcen auch in Zukunft zuverlässig geschützt werden und bedarfsdeckende Leistungen erhalten können.
Zu den zwölf Mitgliedern der neu konstituierten Kommission gehört auch Hochschulprofessor Prof. Dr. Jan Kepert. „Bei der Erarbeitung des Berichts, der Grundlage der weiteren SGB VIII-Reform sein soll, wird auch verwaltungsjuristische Expertise eine wichtige Rolle spielen“, so Kepert im Anschluss an die Sitzung vergangener Woche. „Für diese Expertise steht die Hochschule Kehl mit ihren Lehrenden.“
Schon gewusst? Die Bundesregierung muss in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht zur Situation junger Menschen sowie zu den Zielen und Leistungen der Jugendhilfe vorlegen und dazu Stellung nehmen. Für die Erstellung des Berichts setzt die Regierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission ein.
Pressemitteilung des BMBFSFJ: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/karin-prien-beauftragt-kommission-fuer-den-18-kinder-und-jugendbericht-275004

Fotos: Jens Ahner/eventfotografen