FAQ

Ob im Bewerbungsverfahren oder bereits mittendrin im Studienalltag – rund ums Studium tauchen oft ähnliche Fragen auf. Hier gibt es die wichtigsten Antworten auf einen Blick. So lässt sich vieles schnell klären, ohne lange suchen zu müssen. Und wenn doch mal etwas offen bleibt, helfen die jeweiligen Ansprechpartner*innen an der Hochschule gerne weiter.

Seitennavigation

Kontaktmöglichkeiten

Zentraler Kontakt der Hochschule

post(at)hs-kehl.de | +49 7851 894-0

Servicezentrum Studium & Lehre

bachelor(at)hs-kehl.de | +49 7851 894-119

Fragen zum Bachelorstudium

Ansprechpartner: Die Mitarbeitenden des Servicezentrums Studium & Lehre stehen gerne für Beratungsgespräche und individuelle Fragen zur Verfügung (E-Mail: bachelor(at)hs-kehl.de | Telefon: +49 7851 894-119).

Bewerbungsverfahren

Für die an der Hochschule Kehl angebotenen Bachelorstudiengänge „Public Management“ und „Digitales Verwaltungsmanagement“ wird eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) benötigt, z. B. die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (Berufskolleg ll o. ä.).

Mit einer abgeschlossenen verwaltungsnahen Berufsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestelle*r) sowie Berufserfahrung von mindestens drei Jahren kann die Qualifikation für ein Hochschulstudium erworben werden. Hierfür muss eine Eignungsprüfung an der Hochschule Konstanz abgelegt werden sowie im Vorfeld ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrgenommen werden.

Ja, eine Bewerbung ist für beide Bachelorstudiengänge auch mit den letzten beiden Schulzeugnissen möglich, sofern die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli vorliegt.

In beiden Bachelorstudiengängen gibt keinen festen Numerus Clausus (NC).

Ja, eine erneute Bewerbung ist möglich.

Ja, eine Bewerbung für beide Bachelorstudiengänge ist möglich.

Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten oder im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst entfällt auf Antrag im Bachelorstudiengang „Public Management“ das dem Studium vorangestellte Einführungspraktikum (mehr Informationen in § 8 Abs. 2 Gemeinsame Satzung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl für das Auswahl- und Zulassungsverfahren für den gehobenen Verwaltungsdienst). Die anschließende Studienzeit von 3 Jahren kann nicht weiter verkürzt werden.

Im Bachelorstudiengang „Digitales Verwaltungsmanagement“ ist keine Verkürzung möglich.

Soldat*innen, die sich über die Vormerkstelle des Landes Baden-Württemberg auf den Bachelorstudiengang „Public Management“ bewerben wollen, müssen sich nicht über das Online-Bewerbungsportal, sondern direkt bei den Behörden/einstellenden Institutionen, die der Vormerkstelle eine vorbehaltene Stelle gemeldet haben, bewerben. Aus diesen Meldungen erstellt die Vormerkstelle eine Stellenliste und versendet diese ausschließlich an registrierte Soldat*innen. Soldat*innen, die sich ausschließlich als freie Bewerbende für ein Bachelorstudium interessieren, müssen sich über das reguläre Bewerbungsportal bewerben. Soldat*innen, die sich gleichzeitig auf eine vorbehaltene Stelle und als freie Bewerbende bewerben möchten, müssen beide oben genannten Verfahren anwenden.

Mit Studienbeginn kann beim Prüfungsamt ein Antrag auf Anerkennung von Vorstudienleistungen gestellt werden. Das Formular findet sich auf der internen Lehr- und Lernplattform „Moodle“. Wer Möglichkeiten zur Anerkennung von bisherigen Studienleistungen bereits im Vorfeld abklären möchte, kann das Servicezentrum Studium & Lehre unter den oben aufgeführten Daten kontaktieren.

Für beide Bachelorstudiengänge sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Diese können zum Beispiel durch den Besuch einer Schule bis einschließlich der 9. Klasse, an der alle Fächer auf Deutsch unterrichtet wurden, nachgewiesen werden. Für internationale Bewerber*innen gibt es auf der Website des Studienkollegs der HAWs in Baden-Württemberg Informationen dazu, welche Sprachprüfungen und Zertifikate von der Hochschule anerkannt werden.

Alle Informationen Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden sich auf der Seite des jeweiligen Bachelorstudiengangs. Die Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle ist Teil der Bewerbung auf einen Studienplatz an der Hochschule und kann nicht separat erfolgen.

Der Bachelorstudiengang „Public Management“ startet jährlich zum Sommersemester. Im vorangehenden sechsmonatigen Einführungspraktikum befindet man sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und trägt die Bezeichnung „Verwaltungspraktikant*in“. Während des Einführungspraktikums ist man noch nicht an der Hochschule immatrikuliert. Wer also am 1. September 2026 mit dem Einführungspraktikum beginnen möchte, bewirbt sich dazu auf einen Studienplatz im Sommersemester 2027.

Die Hochschulen Kehl und Ludwigsburg haben ein gemeinsames Bewerbungsverfahren, d. h. es ist keine separate Bewerbung an einer der beiden Hochschulen möglich. Stattdessen können Bewerbende während des Bewerbungsverfahrens eine Standort-Präferenz angeben. Diese wird bestmöglich berücksichtigt, kann aber nicht für alle garantiert werden. Die ausgewählte Standort-Präferenz hat keinen Einfluss darauf, ob man einen Studienplatz bekommt oder nicht. Ein geringes Kontingent an Studienplätzen ist darüber hinaus für sogenannte Härtefalle (bspw. Bewerber*innen mit Kindern oder Behinderungen über 50 %) vorbehalten. Der Antrag auf einen solchen Härtefall muss bereits im Rahmen des Bewerbungsprozesses gestellt werden. Eine spätere Beantragung ist nicht möglich.

Beamtenstatus

Ja, Bachelorstudierende der Hochschule Kehl sind ausnahmslos Beamtenanwärter*in auf Widerruf. „Auf Widerruf“ bedeutet, dass das Beamtenverhältnis auf Zeit – nämlich für die Dauer des Studiums – besteht und gegebenenfalls (z. B. Nichterfüllung der Studienleistungen) widerrufen werden kann. Bei erfolgreichem Abschluss besteht dann in der Regel die Möglichkeit zur Verbeamtung auf Probe und später auf Lebenszeit.

Alle Informationen zu den beamtenrechtlichen Voraussetzungen finden sich im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ auf der Seite des jeweiligen Bachelorstudiengangs. 

Bachelorstudierende werden zu Beginn ihres Studiums an der Hochschule auf Widerruf verbeamtet. Im Bachelorstudiengang „Public Management“ ist dies der 1. März, bei „Digitales Verwaltungsmanagement“ der 1. Oktober. Zeitgleich zur Verbeamtung auf Widerruf erhalten die Studierenden erstmals ihre Bezüge in Höhe von derzeit rund 1550 Euro monatlich. Beamtinnen und Beamte erhalten ihre Bezüge grundsätzlich immer im Voraus, das heißt am letzten Werktag des Vormonats. 

Das sechsmonatige Einführungspraktikum im Bachelorstudiengang „Public Management“ wird vor der Verbeamtung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Da es sich hierbei jedoch um ein beamtenähnliches Verhältnis handelt, wird bereits während des Einführungspraktikums eine entsprechende Vergütung in Höhe der späteren Bezüge ausgezahlt.

Ein Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst führt nicht zu einer Rückforderung der Anwärterbezüge, wenn der Vorbereitungsdienst innerhalb von sieben Monaten seit der Einstellung als Beamter oder Beamtin auf Widerruf, also 13 Monate nach Beginn des Einführungspraktikums, abgebrochen wird. Ebenfalls erfolgt keine Rückforderung, wenn eine andere Tätigkeit oder ein anderes Ausbildungsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen werden. Mehr Informationen gibt es in der Anwärterauflagenverordnung.

Eine Voraussetzung für das Erhalten von Anwärterbezügen während des Bachelorstudiums ist eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren nach Abschluss. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzung hat grundsätzlich die Rückforderung der gezahlten Anwärterbezüge nach bestimmten Maßgaben zur Folge.

Wird bei einer Verwendung im öffentlichen Dienst im Anschluss an den Vorbereitungsdienst kein Beamtenverhältnis begründet oder wird die Mindestdienstzeit von 5 Jahren nicht vollständig in einem Beamtenverhältnis abgeleistet, führt dies nicht zu einer Rückforderung der Anwärterbezüge, wenn mindestens eine der erworbenen Laufbahnbefähigung entsprechende hauptberufliche Verwendung als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erfolgt.

Die Erfüllung der Mindestdienstzeiten wird durch eine Ermäßigung der Arbeitszeit nicht berührt, sofern noch eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt. Zeiten einer nicht hauptberuflichen Tätigkeit und Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge führen zu einer entsprechenden Verlängerung der jeweiligen Mindestdienstzeit.

Mehr Informationen gibt es in der Anwärterauflagenverordnung.

Unterstützung im Studium

Eltern bzw. Studierende in besonderen Lebenssituationen dürfen sich ihre Studiengruppe im Grundstudium des Bachelorstudiengangs „Public Management“ anhand des für sie günstigsten Vorlesungsplans aussuchen. Weitere Möglichkeiten zur Studiengestaltung mit Kindern oder in besonderen Lebenssituationen wird in dem Abschnitt „Kann ich in Teilzeit studieren?“ erläutert.

Im Bachelorstudiengang „Public Management“ können Studierende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die 14-monatige Praxisphase in Teilzeit (50 %) absolvieren. Das Studium verlängert sich bei Durchführung der Praxisphase in Teilzeit entsprechend um ein Jahr. Das Einführungspraktikum sowie die Theoriephasen an der Hochschule müssen in Vollzeit absolviert werden.

Voraussetzungen gemäß § 69 Absatz 1a LBG

  • Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren
  • Pflege einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen angehörigen Person
  • Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung
  • Feststellung einer Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 des SGB IX zum Zeitpunkt der Antragsstellung

Informationen zur praktischen Ausbildung in Teilzeit

  1. Die Dauer der Praxisphase beträgt 26 Monate.
  2. Die Mindestdauer pro Praxisabschnitt beläuft sich auf sechs Monate.
  3. Insgesamt müssen vier Praxisabschnitte absolviert werden.
  4. Im ersten Jahr der Praxisphase erfolgt eine Freistellung von den Arbeitsgemeinschaften (AG). Im zweiten Jahr müssen die AG‘s in Vollzeit belegt werden.
  5. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt zwei Monate in Teilzeit (15. Mai – 14. Juli) parallel zur Praktikumstätigkeit und zwei Monate in Vollzeit (15. Juli – 14. September). Die Freistellung für die Bearbeitung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Vollzeit.
  6. Während der praktischen Ausbildung in Teilzeit (15. Juli – 14. Juli des übernächsten Jahres) verringern sich die Bezüge entsprechend des Arbeitsumfangs um 50 Prozent.

Die Antragsstellung muss spätestens fünf Monate vor Beginn der praktischen Ausbildung erfolgen. Der formlose Antrag ist unterzeichnet per Post oder E-Mail nebst den entsprechenden Nachweisen an das Servicezentrum Studium & Lehre der Hochschule Kehl zu senden.

Im Bachelorstudiengang „Digitales Verwaltungsmanagement“ ist derzeit kein Studium in Teilzeit möglich.

Die Hochschule Kehl möchte Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. mit besonderem Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben ermöglichen. Unter www.hs-kehl.de/gleichstellung sind Informationen und Ansprechpartner*innen für verschiedene Lebenslagen zu finden.

In Krisensituationen tut es außerdem gut zu wissen, dass man nicht alleine ist, und oft hilft ein persönliches Gespräch dabei, die aktuelle Situation wieder klarer zu sehen und Probleme zu bewältigen. An der Hochschule gibt es unterschiedliche Ressourcen, auf die Studierende zurückgreifen können wie die Hochschulseelsorge durch die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Offenburg/Kehl und die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks Freiburg mit Sprechstunde in Kehl. Darüber hinaus stehen die Psychologieprofessor*innen der Hochschule ebenfalls gerne für Gespräche zur Verfügung.

Selbstverwaltung im Studium

Studierende des Bachelorstudiengangs „Public Management“ sind dazu verpflichtet, die VSV in Papierform zu nutzen. Verwaltungspraktikant*innen im Einführungspraktikum erhalten meistens von ihrer Ausbildungsstelle nähere Informationen zum Erwerb der VSV. Grundsätzlich ist die Sammlung z. B. beim BOORBERG Verlag, Piewek & Partner oder auch in einer Buchhandlung erhältlich. Es besteht die Möglichkeit, ein Abonnement beim BOORBERG-Verlag abzuschließen, durch welches die Ergänzungslieferungen automatisch per Post zugeschickt werden.

Studierende des Bachelorstudiengangs „Digitales Verwaltungsmanagement“ dürfen alternativ zur VSV in Papierform die eVSV (digital) nutzen oder mit einzelnen einschlägigen Gesetzesbüchern arbeiten. Mehr Informationen zur Beschaffung der geeigneten Vorschriftensammlung erfolgen innerhalb den Einführungswochen an der Hochschule, daher ist von einer Beschaffung vor Studienstart am 1. Oktober abzuraten.

Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen können im Studienportal abgerufen werden. Leistungsübersichten sind über Moodle und/oder beim Prüfungsamt einsehbar.

Die allgemeingültigen Rückmeldefristen sind wie folgt:

Wintersemester: 15. Juni bis 31. Juli

Sommersemester: 15. Dezember bis 31. Januar

Individueller Verwendungszweck und Rückmeldebescheid sind im Studienportal zu finden.

Ein neuer Studierendenausweis kann beim Servicezentrum Studium & Lehre beantragt werden.

Die Immatrikulation endet für jeden Abschlussjahrgang im B.A. „Public Management“ regulär zum 28. Februar, in Schaltjahren zum 29. Februar. Im B.A. „Digitales Verwaltungsmanagement“ endet die Immatrikulation an der Hochschule für jeden Abschlussjahrgang regulär zum 31. August.

Studentenleben

Neben dem Campus der Hochschule Kehl befinden sich ein Einzel- und zwei WG-Wohnheime. Mehr Informationen dazu sowie zu weiteren Wohnmöglichkeiten in Kehl gibt es unter www.hs-kehl.de/campus.

Um den Hochschulsport und die Freizeitgestaltung der Kehler Studierenden kümmert sich die Studierendenselbstverwaltung (SSV), das unabhängige Freizeitorgan der Hochschule. Sie bietet Studierenden zahlreiche Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren, kreativ zu werden, neue Freundschaften zu schließen und den Hochschulalltag außerhalb der Seminarräume aktiv mitzugestalten. 

Im Bachelorstudiengang „Public Management“ muss eines der vier vorgesehenen Praktika nach dem Grundlagenstudium entweder im Ausland, in einem anderen deutschen Bundesland, oder bei einer geeigneten Ausbildungsstelle in der Privatwirtschaft absolviert werden. In diesem Rahmen ist dementsprechend ein Auslandsaufenthalt von drei bis maximal fünf Monaten möglich.

Im Bachelorstudiengang „Digitales Verwaltungsmanagement“ ist ab Studienstart zum Wintersemester 2025 ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt während der Praxisphase im 4. Semester möglich.

International Office

international-office(at)hs-kehl.de | +49 7851 894-111

Eine Nebentätigkeit im Bachelorstudium ist grundsätzlich möglich, darf jedoch nur in der Freizeit ausgeübt werden und den zeitlichen Umfang von 8 Stunden 12 Minuten pro Woche nicht überschreiten – auch nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Die Höhe des zusätzlichen Entgelts für die Nebentätigkeit sollte außerdem nicht die Höhe der Anwärterbezüge übersteigen, da dies sonst zu einer Kürzung der Bezüge führt.

Fragen zum Masterstudium

Ansprechpartner: Die Mitarbeitenden des Masterbüros im Servicezentrum Studium & Lehre stehen gerne für Beratungsgespräche und individuelle Fragen zur Verfügung (E-Mail: master(at)hs-kehl.de | Telefon: +49 7851 894-234)

Die Masterstudiengänge „Public Management“ und „Public Management in International Cooperation“ können ausschließlich berufsbegleitend studiert werden. Die Masterstudiengänge „Europäisches Verwaltungsmanagement“ und „Management von regionalen Innovationsökosystemen“ werden nur als Vollzeit-Studiengänge angeboten.

Im Masterstudiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“ werden keine Studiengebühren erhoben.

Im Masterstudiengang „Public Management“ fallen Gebühren in Höhe von ca. 500 Euro pro Semester und zzgl. ca. 100 Euro sonstige Kosten an.

Informationen zu den Studiengebühren im Masterstudiengang „Management von regionalen Innovationsökosystemen“ gibt es auf der Seite des Studiengangs.

Im Masterstudiengang „Public Management in International Cooperation“ belaufen sich die Studiengebühren auf 6.500 Euro pro Semester, plus Reise- und Aufenthaltskosten (Stipendien sind verfügbar).

Für den Masterstudiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“ (MEPA) sind fortgeschrittene Kenntnisse der englischen Sprache (mind. B2) Voraussetzung, da ein der Lehrveranstaltungen auf Englisch stattfindet. In der Regel reicht als Nachweis das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife aus, auf dem die entsprechenden Englischkenntnisse vermerkt sind. Ausländische Bewerber*innen müssen außerdem sehr gute Deutschkenntnisse (mind. C1) nachweisen, z. B. durch eines der folgenden Zertifikate: TestDaF, DSH-2 oder telc Deutsch C1 Hochschule. Für die Bewerbung sind keine Vorkenntnisse in Französisch notwendig, zu Beginn des zweiten Semesters sollten jedoch Grundkenntnisse vorliegen. Zu diesem Zweck wird Personen mit keinen oder nur sehr geringen Vorkenntnissen im ersten Semester ein Zusatzangebot „Französisch“ angeboten.

Für den Masterstudiengang „Management von regionalen Innovationsökosystemen“ (MRI) sind Kenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch erforderlich, da Vorlesungen in allen drei Sprachen stattfinden. Es wird kein konkretes Niveau verlangt, aber die Klausuren werden in drei verschiedenen Sprachen geschrieben.

Für den Masterstudiengang „Public Management in International Cooperation“ (PMIC) wird eine gute Beherrschung der englischen Sprache (mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) vorausgesetzt. Der Nachweis über die entsprechenden Sprachekenntnisse kann durch ein Zertifikat wie TOEFL oder Cambridge Certificate erbracht werden. Mit einem Hochschulabschluss eines englischsprachigen Studiengangs reicht den Nachweis der jeweiligen Hochschule darüber aus, es ist kein zusätzliches Sprachzertifikat notwendig.

Alle vier Masterstudiengänge der Hochschule Kehl werden mit einem Master of Arts abgeschlossen. Im Studiengang „Management von regionalen Innovationsökosystemen“ erhält man zusätzlich einen französischen Masterabschluss.

Alle Masterstudiengänge der Hochschule Kehl eröffnen die Möglichkeit der Verbeamtung und des direkten Zugangs zum höheren Verwaltungsdienst. Beamtinnen und Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes bietet er die Möglichkeit zum Aufstieg in den höheren Verwaltungsdienst.

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors