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  Voraussetzungen und Auswahlverfahren

Bewerbungsfrist:

Bis spätestens 1.Oktober 2009 für den Ausbildungsbeginn 2010

Wo ? Die Ausbildung ist dual ausgelegt, deshalb sind parallel zwei Bewerbungsverfahren zu durchlaufen.
  1. Online:

 

Bewerber mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Karlsruhe oder Freiburg, bewerben sich bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.

Bewerber, die Ihren Wohnsitz in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen haben, bewerben sich bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

Bewerber, die nicht in Baden-Württemberg wohnen, können sich bei einer Hochschule Ihrer Wahl bewerben.

Bewerber, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz eingliederungsberechtigt sind, richten sich direkt an die Vormerkstelle beim Regierungspräsidium Tübingen.

2. Schriftlich: Um sich das Einführungspraktikum zu sichern, ist zusätzlich eine Ausbildungsstelle bei einem Bürgermeisteramt, Gemeindeverwaltungsverband oder Landratsamt nach ihrer Wahl notwendig. (Bewerbungsfristen können sich bei den Ausbildungsstellen unterscheiden.)
Voraussetzungen:
  • Abitur oder Fachhochschulreife (Erwerb vor Einstellungstermin)
    (siehe Zeugnishandbuch)
  • Alter bei Studienbeginn: unter 32 Jahren

    Ausnahmen:

    - Schwerbehinderte
    - Eingliederungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetzt
    - Verwaltungsfachangestellte

    - Bewerber, die wegen einer Ganztagsbetreuung oder Pflege von
      Angehörigen von einer früheren Bewerbung abgesehen haben

  • EU-Bürger
  • Erforderliche gesundheitliche Eignung
Verkürzung: Für den Fall, dass Sie bereits eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung absolviert haben oder eine für die Ausbildung förderliche Tätigkeit (min. 6 Monate) innerhalb einer öffentlichen Verwaltung ausgeübt haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst um das Einführungspraktikum zu verkürzen. Es könnte Ihnen auf (formlosen) Antrag und beglaubigten Nachweis darüber, das Einführungspraktikum bei einer Ausbildungsstelle erlassen werden.
Die Entscheidung über die Ausbildungsverkürzung erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch an einer der der Hochschulen, zu dem die Bewerber mit der Einteilung der vorläufigen Zulassung eingeladen werden.
Auswahlverfahren: 1. Vorauswahl nach Noten (Durchschnitt wird jedes Jahr neu festgelegt. Für das letzte Zulassungsverfahren 2007 lag er bei 2,9.)

2. Vorauswahl nach Studierfähigkeitstest, der nur an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung durchgeführt wird.

3. Nachweis einer Ausbildungsstelle. Im Falle einer Verkürzung: Vorstellungsgespräch an der Hochschule.