Fakultäten
Die Fakultäten bilden die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule. Organe sind jeweils der Fakultätsvorstand und der Fakultätsrat.
Der Fakultätsvorstand leitet die Fakultät und führt u.a. die Dienstaufsicht über Forschung und Lehre. Er setzt sich aus Dekan, Prodekan und Studiendekan zusammen.
Die Dekane sind Vertreter der Fakultät. Sie sind Vorsitzende des Fakultätsvorstandes und des Fakultätsrats. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Vertreter sind die Prodekane.
Darüber hinaus gibt es noch zwei Studiendekane. Sie haben insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Studienplänen und mit den Studien- und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Sie koordinieren die Studienfachberatung und sorgen für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb.
Der Fakultätsrat ist zuständig in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Fakultät. Insbesondere nimmt er zu Berufungsvorschlägen Stellung. Ihm gehören die Mitglieder des Fakultätsvorstandes sowie gewählte Professoren, Verwaltungsmitarbeiter und Studierende an.
An der HS Kehl existieren die Fakultäten "Rechts- und Kommunalwissenschaften" (Fakultät 1) und "Wirtschafts-, Informations- und Sozialwissenschaften" (Fakultät 2).